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Aktion „GoTo Glücksrad“

Teilnahmebedingungen

  • Diese Aktion startet am 1. März 2023 und endet am 30. Juni 2023.

  • Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland, Österreich und in der Schweiz registrierte Partner. Im Rahmen der Aktion werden Projekte qualifiziert, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert sind.

  • Der Partner muss im Abschnitt „Kampagnen-Code“ auf der Seite für die Projektregistrierungen „LUCKY2023“ eingeben.

  • Diese Aktion ist nicht anwendbar auf Projekte ohne Kampagnen-Code oder Projekte mit einem anderen Kampagnen-Code.

  • Diese Aktion kann mit anderen Aktionen und Rabatten kombiniert werden, mit Ausnahme exklusiver Maßnahmen zur Lead-Generierung.

  • Projekte müssen in Partner Exchange registriert und von GoTo qualifiziert werden.

  • Bei qualifizierten Projekten muss das Zieldatum für den Projektabschluss in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der Registrierung liegen.

  • Qualifiziert werden nur Projekte mit Verträgen über mindestens 10 Nutzer.

  • Partner erhalten ihre E-Mail mit dem Link zum Glücksrad innerhalb einer Woche nach der Lead-Qualifikation.

  • Die Glücksradpreise werden nach dem Zufallsprinzip gezogen.

  • Hat der Partner das Glücksrad gedreht und seinen Preis gewonnen, muss er diesen über den Einlöseprozess einlösen.

  • Preise sind weder austauschbar noch übertragbar. Bei Sachpreisen ist keine Barauszahlung möglich. Hat der Partner das Glücksrad gedreht und seinen Preis gewonnen, muss er diesen über den Einlöseprozess einlösen.

  • Der Oktoberfest-Gewinn besteht aus einem Platz am Tisch mit GoTo auf dem Oktoberfest in München im September 2023. Die Gewinner der Tickets werden innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ziehung des Preises telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Die Teilnahmebestätigung wird ausschließlich per E-Mail zugestellt.

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • GoTo behält sich vor, Preise durch gleich- oder höherwertige Alternativen zu ersetzen, wenn dies durch Umstände erforderlich wird, auf die GoTo keinen Einfluss hat.

  • Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Teilnehmer. Für das Abführen etwaiger Steuern und Sozialabgaben ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

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